Von Elisabeth Müller-Witt
Zusammenfassung: Mit der Änderung des nordrhein-westfälischen Spielbankengesetzes wurde der Verkauf der Spielbank Westspiel an Private vorbereitet. Fraglich dabei ist, ob ein konzentriertes Angebot von Glücksspielen nicht der Fürsorge des States sowie besonderer Schutzmaßnahmen bedarf. Die Folgekosten von Glücksspiel trägt die Allgemeinheit. In ihrem Interesse müssen die Folgekosten möglichst geringgehalten werden. Dies gelingt durch Regeln und Kontrolle. Dem gegenüber stehen Anbieter des unregulierten Glücksspielmarktes, die vom Suchtpotenzial der Gesellschaft leben. Diese Anbieter haben keinerlei Interesse an einer solchen Kostenrechnung, da sie von den Folgekosten nicht betroffen sind. Deren einziges Bestreben ist es, einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Der Verkauf von Westspiel wird jenen Anbietern die Möglichkeit bieten, ihren Markt legal auszuweiten und sich seriös darzustellen. Fraglich ist auch, ob die Vermeidung von Spielsucht zukünftig überhaupt noch eine Rolle spielen wird. Der Verkauf von Westspiel ist eine Fehlentscheidung, die die Allgemeinheit schlussendlich bezahlt.
Der vollständige Gastbeitrag von Frau Müller-Witt erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 3/2020. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Elisabeth Müller-Witt (SPD), MdL Nordrhein-Westfalen, ist Sprecherin im Hauptausschuss, stellvertretende Sprecherin im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung und Mitglied im Wissenschaftsausschuss.