Von Thomas Beyer und R. Uwe Proll, Redaktion Beiträge zum Glücksspielwesen
Zusammenfassung: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) wird ab dem 1. Juli 2021 das Online-Glücksspiel zulassen. Gleichzeitig werden darin Mindestabstände zwischen Glücksspielstandorten sowie das Verbot mehrerer Spielhallen im baulichen Verbund festgeschrieben. Auch wird das gemeinsame Angebot von Sportwetten und Spielautomaten untersagt. Online gilt dies nicht. Welche Wirkung Abstandsregelungen in der Realität haben, ist ungewiss. Das Entscheidungsverhalten von Glücksspielern vor, während und nach Spielhallenbesuchen ist nie untersucht worden. Somit ist nicht belegt, nach wie vielen Metern sich süchtiges Spielverlangen einstellt. Einzig die Spielersperre hilft nachgewiesenermaßen. Die Sperre über alle Glücksspiele hinweg soll mit dem neuen Staatsvertrag umgesetzt werden. Mit Ausnahme der großen Lotterien. Mindestabstände zwischen Glücksspielstätten weisen hingegen keine wissenschaftliche Grundlage auf. Dies wird noch einmal durch die willkürlich festgelegten Abstände in den einzelnen Ländern verdeutlicht. Kann es sein, dass Mindestabstände lediglich das staatliche Lotteriemonopol sichern sollen, weil dieses mit der Abwehr von Suchtgefahren begründet wurde?
Der vollständige Beitrag von Herrn Schulz und Herrn Proll erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 3/2020. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.