Jürgen Trümper, Vorsitzender des Arbeitskreises gegen Spielsucht, im Interview
Herr Trümper, der Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V. ist die einzige Institution in Deutschland, die seit 1994 eine komplette Markterhebung für gewerbliche Spielhallen durchführt. Ihre aktuelle Untersuchung von 2020 ist unter besonderen Rahmenbedingungen entstanden. Hat die Corona- Pandemie Ihre Untersuchung beeinträchtigt?
Trümper: Ich denke, Corona hat auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von uns allen Einfluss genommen. Vor diesem Hintergrund ist der Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V. den Mitarbeitenden der kommunalen Ordnungs- und Stadtsteuerämter sehr dankbar, dass sie, trotz erheblicher Mehrarbeit durch Corona, unseren Fragebogen zur Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in ihrer Kommune beantwortet haben. 1.658 von 1.663 Kommunen des Untersuchungsgebietes (alle Kommunen mit > 9.999 Einwohnern Deutschlands sowie 14 Kommunen des Saarlandes und 56 Kommunen Nordrhein-Westfalens mit < 10.000 Einwohnern) antworteten mit validen Daten. Schon in „normalen Zeiten“, sprich ohne Corona, stehen Mitarbeitende von Ordnungsämtern am Rande ihrer Belastbarkeit. Deshalb nochmals: ein herzliches Dankeschön für Ihr Engagement und diese zusätzliche, großartige Arbeit.
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 sollten ja größere Spielhallenkomplexe für die Zukunft ausgeschlossen werden. Gibt es denn Ausweichbewegungen in die Fläche? Und wenn ja, in welchen Bundesländern?
Trümper: Bereits 2011 zeichnete die Spielhallenbranche ihr Schreckensszenario in den Medien auf: 70 Prozent der Spielhallen müssten schließen, wenn das Verbot der Mehrfachkonzessionen und das Abstandsgebot für Spielhallenstandorte im Glücksspielstaatsvertrag beschlossen werden sollte. Soweit die Theorie. Fakt 2020 ist: Von 2012 auf 2020 zählen wir im Untersuchungsgebiet 2.193 oder 14,8 Prozent weniger Spielhallenkonzessionen. Die Spannbreite des Rückgangs liegt hier bei -47,8 Prozent in Berlin bis hin zu 0,0 Prozent in Rheinland-Pfalz.
Aber um auf Ihre Frage zurückzukommen: Ja, es gibt einige Bundesländer, in denen der Versuch unternommen wurde/wird, über die Neugründung von Kleinspielhallen den Abbau von Mehrfachkonzessionen zu kompensieren. Negativ-Beispiel hier: Niedersachsen. Einerseits reduzierte sich der Markt der Spielhallenkonzessionen um 284 oder 17,4 Prozent. Andererseits erhöhte sich die Anzahl der Spielhallenstandorte um 111 oder 10,8 Prozent. Aus gesundheitspolitischer Sicht ein fatales Ergebnis. Die Griffnähe von Spielhallen in der Fläche wurde deutlich ausgeweitet.
Neben Spielhallen sind ja bestimmte gastronomische Betriebe immer noch durchaus interessante Plätze, um Geldspielgeräte zu platzieren. Gibt es da auch Ausweichbewegungen?
Trümper: Sie stellen eine spannende Frage. Üblicherweise richtet sich der Fokus auf Örtlichkeiten, in denen Glücksspielsucht entstehen könnte und auch tatsächlich entsteht, sprich auf Spielhallen, Spielbanken, Sportwettannahmen, Online-Casinos. Dem gegenüber steht die Vorstellung von klassischen Schankwirtschaften, in denen der Gast eher nebenbei, eher nebensächlich das Wechselgeld von seinem Pils in den Automaten wirft. Dieses sozial-romantische Bild hält der Realität nicht stand. Sicher, es mag sie geben, die Kneipen, in denen der Wirt seinen Stammgast auffordert: „Paul, jetzt hast du genug in den Kasten geworfen. Zahl erst mal deinen Deckel.“ Aber diese Schankwirtschaften, in denen Geldspielgeräte gegenüber originären gastronomischen Leistungen nebensächlich sind und in denen durchaus eine Kontrolle des Spielverhaltens über Wirt oder Personal möglich wäre, sterben aus. Laut DEHOGA-Zahlenspiegel (III/2020) reduzierte sich der Markt der Schankwirtschaften von 2012 auf 2018 um 11,4 Prozent. Dennoch stieg im gleichen Zeitraum die Anzahl der Gastronomiegeräte in Deutschland um 6,5 Prozent. Hier stellt sich die Frage: Wo fand die verstärkte Aufstellung statt? Trotz Rückgangs der Schankwirtschaften und des Fakts, dass in der expandierenden Systemgastronomie keine Geldspielgeräte aufgestellt werden. Ursächlich verantwortlich für diese Entwicklung…
Das vollständige Interview erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2021. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Jürgen Trümper ist Vorsitzender des Arbeitskreises gegen Spielsucht. Der Arbeitskreis hat Ende 2020 seine aktuelle Erhebung für gewerbliche Spielhallen veröffentlicht.