Von Claus Hambach
Der GlüStV 2021, der am 1. Juli in Kraft treten soll, ist aus der Erkenntnis erwachsen, dass alle bisherigen Staatsverträge, die noch ein Verbot von Online-Casinospielen vorsahen, gescheitert sind. Geschuldet ist dies zum einen dem Umstand, dass der EuGH immer wieder die inkohärenten deutschen Glücksspielregelungen kritisierte. Zum anderen lassen sich Verbote im Internet in der Praxis kaum durchsetzen. Selbst die scharfen Vollzugsmittel des IP- und Financial Blockings erwiesen sich als völlig unwirksam gegen in Deutschland nicht genehmigte Angebote.
Nachdem sich die Länder bereits Anfang 2020 darauf verständigt hatten, künftig Online-Casinospiele im neuen GlüStV zu regulieren, wurde nunmehr erst über ein Jahr später, am 18.02.2021 auf der Finanzministerkonferenz, über die Besteuerung entschieden. Danach sollen künftig regulierte virtuelle Automaten- und Online-Poker-Spieler mit 5,3 Prozent auf den Spieleinsatz besteuert werden. Das klingt für den Laien erst einmal gar nicht so viel.
Fakten zur besseren Einordnung
- Der EU-Durchschnitt liegt bei ca. 20 Prozent auf den Bruttospielertrag („BSE“) und damit deutlich unter der Besteuerung von terrestrischen Angeboten;
- die effektivste Kanalisierung und Steuereinnahme wird bei einem Steuersatz von 15 bis 20 Prozent auf den BSE erzielt;
- der BSE bei Online-Casinos liegt bei durch- schnittlich vier Prozent im Vergleich zu Sport- wetten (20 Prozent) und Lotterien (50 Prozent);
- eine Erhöhung des BSE verringert die Auszahlungsquote und macht das Spiel unattraktiver und,
- da der Schwarzmarkt nur einen Mausklick entfernt ist, ist der Wettbewerbsdruck regulierter Online-Casinos ungleich höher als bei regulierten terrestrischen Anbietern.
Der vollständige Beitrag erschien in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 1/2021. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.
Claus Hambach, LL.M., ist Founding Partner bei Hambach & Hambach Rechtsanwälte PartG mbB.