Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 — GlüStV) 2021 tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Die letzte Bedingung des Inkrafttretens ist mit dem Eingang der Ratifikationsurkunden aller 16 Länder zum Stichtag 30. April beim Vorsitzland Berlin fristgemäß erfüllt worden.
Der Staatsvertrag soll ein Nebeneinander voneinander abweichender Regeln einzelner Länder verhindern. Dies sei vor dem Hintergrund, dass die Glücksspielbranche insbesondere den Ländergrenzen überschreitenden Vertriebsweg Internet nutzt, von zentraler Bedeutung. Der Vertrag formuliert eine einheitliche Position für das Glückspiel im Netz. Eine weitgehende Deregulierung des Marktes mit der Folge unzureichenden Schutzes von Spielerinnen und Spielern soll damit ausgeschlossen werden.
Insbesondere im Internet-Glücksspielbereich soll mit dem neuen Staatsvertrag ein bundeseinheitlich hohes Niveau des Spieler- und Jugendschutzes erreicht werden. Zur Durchsetzung der dafür festgelegten Vorgaben soll das Land Sachsen-Anhalt eine schwerpunktmäßig auf Glücksspiele im Internet fokussierte Vollzugs- und Aufsichtsbehörde einrichten. Sie soll bundesweit für Genehmigungen und Untersagungen zuständig sein und damit die Einhaltung der bundesweit geltenden Richtlinien gewährleisten. Dazu gehört die Einführung eines für Netz-Glücksspiel zwingend vorgeschalteten Spielkontos. Dieses Instrument soll den Spieler dazu zwingen, sich zu identifizieren und zu authentifizieren. Minderjährige sollen so vom Glücksspiel im Netz ausgeschlossen werden. Ferner wird für alle Anbieter ein Einzahlungslimit vorgeschrieben. Spieler dürfen grundsätzlich nur noch bis zu 1.000 Euro im Monat auf ein Spielkonto einzahlen und mit diesem Betrag spielen.
Der Staatsvertrag setzt sich ferner das Ziel, den Schwarzmarkt einzudämmen. Deswegen werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert. Einzelne Länder dürfen direkt oder durch eine von ihnen kontrollierte juristische Person Online-Casinospiele ausschließlich für ihr Hoheitsgebiet veranstalten. Alternativ dürfen sie Spielbanken erlauben, begrenzt Online-Casinos zu betreiben. Die Länder haben dabei Entscheidungsfreiheit. Auch weiterhin können einzelne Länder auf die Zulassung von Online-Casinos auf ihrem Hoheitsgebiet verzichten. Für solche erlaubten Glücksspielangeboten darf nach engen Vorgaben geworben werden.
Ebenfalls um unerlaubten Angeboten die Basis zu entziehen, wird das Sportwettenprogramm erweitert. Zugelassen werden Live-Wetten auf konkrete Sportereignisse wie z.B. auf das nächste Tor beim Fußball oder den nächsten Satzgewinn beim Tennis. Dabei handelt es sich anders als beispielsweise beim Basket- oder Handball um sog. „Low-Score“-Sportarten mit einer niedrigen Frequenz der Ergebnisentwicklung.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet begrüßt die Einigung der Länder zum neuen Glücksspielstaatsvertrag: „Dieser Staatsvertrag war eine Herkulesaufgabe und ist im Ergebnis ein starkes Zeichen dafür, wie der Föderalismus in Deutschland lebt, funktioniert und gerade über den Weg teils mühsamer Verhandlungen zu richtigen Ergebnissen kommt. Es wurde in gemeinsamer Kraftanstrengung ein Problem gelöst, das seit Jahren unlösbar schien. Die teils deutlich widerstreitenden Interessen, Bedürfnisse und Anliegen zum Wohle aller 16 Länder wurden dabei zusammengebunden. Dies zeigt exemplarisch die ganze Kraft und Stärke des Föderalismus.“