Mindestabstände zwischen Spielhallen und das Verbot der sogenannten Mehrfachkonzessionen (mehrere miteinander verbundene einzelne Spielhallen in einem Gebäude) haben die politische Regulierungsdiskussion um Spielhallen über Jahre geprägt. Professor Dr. Tilman Becker beschäftigte sich intensiv mit der regionalen Verfügbarkeit und Prävalenz eines pathologischen Spielverhaltens. Aktuell hat er den wissenschaftlichen Stand der Diskussion nochmals zusammengefasst. So kommt er in seinem Beitrag u.a. Zur Aussage, dass die „glücksspielrechtliche Begründung der Mindestabstandsregelung … ganz offensichtlich vorgeschoben ist. … Es geht dem Gesetzgeber primär darum, mit dem Verbot der Mehrfachkonzessionen und der Mindestabstandsregel stadtplanerische Ziele umzusetzen. Dies muss zwangsläufig scheitern. Stadtplanerische Ziele sollten mit städtebaulichen Mitteln … umgesetzt werden…“
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