Werbenebenbestimmungen rechtmäßig

(GGL). Erste Entscheidung durch OVG LSA zu Werbenebenbestimmungen ergangen: Werbenebenbestimmungen rechtmäßig. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren um die Nebenbestimmung zur Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt auf Beschwerde der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle die Rechtmäßigkeit der Vorgaben zur Werbung weitestgehend bestätigt. Insbesondere bestätigte das…