(WestLotto). An der Schnittstelle von Gaming und Gambling sind Kinder und Jugendliche zunehmenden Risiken ausgesetzt. Diese einhellige Expertenmeinung war auch auf dem Düsseldorfer Gaming und Gambling Kongress 2023 Gegenstand der Diskussion – und bestätigte damit einmal mehr die von WestLotto seit Langem thematisierten Gefahren.
Das anhaltende Problem: Es fehlt an einer klaren Regulierung für glücksspielähnliche Elemente in Games wie beispielsweise Lootboxen und damit auch an Möglichkeiten, deutliche rechtliche Konsequenzen ziehen zu können. „Mit den Regularien des aktuellen Glücksspielrechts können bislang nur die Glücksspielanbieter belangt werden, aber nicht die eigentlich Problemverursacher, nämlich die Spieleentwickler und Publisher“, sagt WestLotto-Unternehmenssprecher Axel Weber. Entwickele sich das problematische Spielverhalten bei Kindern und Jugendlichen so weiter wie es zu befürchten stünde, träfen die regulativ möglichen rechtlichen Maßnahmen die Falschen.
Dazu trage auch bei, dass bei der Diskussion um die Zulassung von E-Sports allzu oft die kommerziellen Interessen von Wettanbietern und deren Geschäftspartnern mit den Anforderungen des Responsible Gaming vermischt würden. „Jegliche Spielangebote verantwortungsvoll auszugestalten, ist für uns als staatlicher Anbieter eines der wesentlichsten Anliegen im Glücksspielmarkt“, betonte Weber. Zu groß sei bei einer Vermischung von Gaming und Gambling die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche nachhaltiges problematisches Spielverhalten entwickeln könnten. Darum seien die rein kommerziellen Interessen zurückzustellen.
WestLotto-Chef Andreas Kötter hatte bereits in 2022 öffentlich einen gesellschaftlichen und politischen Diskurs zur gefährlichen Vermischung von Gaming und Gambling gefordert Lootboxen: „Gefährliche Entwicklung für die gesamte Glücksspielbranche“. WestLotto steht als eines der am umfassendsten zertifizierten Glücksspielunternehmen an der Spitze der Ausgestaltung von Regularien zum Responsible Gaming in Europa.
Auch Kevin Rieger, Leiter der Practice Group „Digital, Gaming & Gambling“ der Bernstein Group, führte aus, dass die „Graubereiche“ der Glücksspieldefinition nicht im GlüStV 2021 angesprochen würden – als Beispiel nannte er Lootboxen. Bedeutsame Entscheidungen würden derzeit zuständigen Erlaubnisbehörden überlassen. Dies beträfe auch die Bewettbarkeit von E-Sport-Events. Der frühere E-Sports Weltmeister Niklas Timmermann legte noch einmal Zahlen zur Gefährdung von minderjährigen Gamern durch glücksspielähnliche Elemente vor und bezeichnete Gaming und Gambling in seinem Vortrag als „Verwandte wider Willen“.
Quelle: WestLotto