Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten

(Verwaltungsgericht Berlin). Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14.07.2023 Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Nach dem Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag müssen Wettvermittlungsstellen im Land Berlin einen Mindestabstand von 500 Metern (kürzester Fußweg) zu…