Die GGL veröffentlicht aufgrund der häufiger Nachfragen zur Teilnahme an Wetten auf Amateurspiele in Deutschland, insbesondere im Bereich Fußball, die wichtigsten Fragen und Antworten.
Sind Wetten auf deutsche Amateurspiele in Deutschland abrufbaren Online-Wettangeboten erlaubt?
Wetten auf Sportereignisse, bei denen ausschließlich oder überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen, sind in Deutschland unzulässig, es sei denn, es handelt sich um national oder international bedeutsame sportliche Großereignisse (z.B. Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele). Dies gilt neben den Online-Wettangeboten auch für das Wettangebot in den Wettvermittlungsstellen.
Eine Übersicht aller Wetten, die in Deutschland erlaubt sind, wird im sogenannten Sportwettprogramm auf den Webseiten der GGL unter Sportwetten im Internet veröffentlicht. Alle Anbieter und Vermittler von Glücksspielen, wie z. B. Sportwetten, sind auf der amtlichen Whitelist aufgeführt. Anbieter und Vermittler, die nicht dort aufgeführt werden, sind illegal. Sowohl das Angebot, das Vermitteln als auch die Teilnahme daran sind strafbar.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, um zu erkennen, ob ein (Sportwett)-Anbieter legal ist?
Alle erlaubten Anbieter sind dazu verpflichtet, auf der Startseite ihrer Webseite aufzuführen, dass sie über die staatliche deutsche Erlaubnis verfügen.
Zudem dürfen sie ergänzend das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ verwenden.
Anbieter mit einer staatlichen Erlaubnis in Deutschland dürfen ausschließlich die Webseiten-Domain „.de“ verwenden. Dementsprechend handelt es sich bei deutschsprachigen Sportwett-Angeboten, deren Domains nicht auf „.de“ enden, immer um in Deutschland unerlaubte Angebote.
Über welche aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten verfügt die GGL, gegen Wetten auf deutsche Amateurspiele bei in Deutschland abrufbaren Online-Wettangeboten vorzugehen? (Wetten in Deutschland auf Internetseiten in Deutschland)
Zuerst wird festgestellt, ob Spielende auf der jeweiligen Internetseite an dem Wettangebot tatsächlich teilnehmen können. Der GlüStV 2021 regelt dazu in § 3 Abs. 4 GlüStV 2021: „Veranstaltet und vermittelt wird ein Glücksspiel dort, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird.“
Dies ist z. B. der Fall, wenn die Entgegennahme von Spielaufträgen möglich ist. Die bloße Aufrufbarkeit einer Homepage mit unzulässigen Sportwettangeboten, wie z.B. auf deutsche Amateurspiele, ist dagegen nicht bereits unzulässig.
Aufsichtsrechtliche Instrumente bei Verstößen von erlaubten Anbietern
Bietet ein in Deutschland erlaubter Anbieter (siehe Whitelist) in Deutschland nicht erlaubte Wetten an, so stehen der Glücksspielbehörde verschiedene aufsichtsrechtliche Instrumente zur Verfügung, welche bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können. Dazu gehören u. a.:
- Aufforderung zur Abstellung eines Zustandes
- öffentliche Abmahnungen
- Aussetzen der Erlaubnis
- Widerruf der Erlaubnis
Aufsichtsrechtliche Instrumente zur Bekämpfung illegaler Wettangebote von nicht erlaubten Anbietern
Bietet ein in Deutschland illegaler Anbieter Wetten an, stehen – neben der strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaften – die Maßnahmen der Untersagung, der Festsetzung von Zwangsgeldern und Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des sog. IP-Blockings und des Payment-Blockings, welches sich an Zahlungsdienstleister richtet, die auf den unerlaubten Seiten ihre Dienste anbieten.
Wie sehen im Ausland die Regelungen für Wetten auf (deutsche) Amateurspiele aus? / (Wetten im Ausland auf Internetseiten mit ausländischer Domain)
In der EU besteht keine Harmonisierung des Glücksspielrechts. Somit können die EU-Mitgliedsstaaten erheblich voneinander abweichende Regelungen für Online-Glücksspiele bestimmen.
Der GlüStV 2021 macht daher auch keine Vorgaben zu ausländischen Wettprogrammen und die GGL hat keinen Einfluss auf die Regelungen und das Wettangebot anderer Staaten.
Das bedeutet, Spielende im Ausland können gegebenenfalls legal bei ausländischen Wettanbietern auf deutsche Amateurspiele wetten, wenn dies in diesem Land entsprechend erlaubt ist. Dies gilt beispielsweise auch für im Ausland erlaubte Wettanbieter, deren Namensgleiches Schwesterunternehmen in Deutschland eine Erlaubnis besitzt. (Ein fiktives Beispiel: Auf der erlaubten ausländischen Domain „SportwettenXYZ.com“ können Spielende im Ausland legal auf Amateurspiele in Deutschland wetten. Beim deutschen legalen Schwesterunternehmen „SportwettenXYZ.de ist dies nicht erlaubt.)
Für Spielende in Deutschland gilt: Eine Teilnahme ist legal nur möglich bei Anbietern deren Domain auf „.de“ enden und deren Angebote auf der Whitelist aufgeführt sind.
Welche Möglichkeiten hat die GGL, zu verhindern, dass für Spielende in Deutschland Wetten auf deutsche Amateurspiele bei Wettanbietern im Ausland unter Nutzung technischer Hilfsmittel ermöglicht werden?
In Deutschland haben erlaubte Anbieter technisch sicherstellen zu lassen, dass beim namensgleichen Schwesterunternehmen im Ausland der Zugang für Spielende aus Deutschland verhindert wird.
Ebenso sind dort weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Spielteilnahme von Spielenden in Deutschland zu treffen, so z. B. Abgleiche bei der Registrierung (Mehrfaktorauthentifizierung, KYC). Dies gilt auch für ausländische Wettangebote auf deutsche Amateurspiele, die in deutscher Sprache angeboten werden. Stellt ein in Deutschland erlaubter Anbieter nicht sicher, dass der Zugang zu den ausländischen Angeboten verhindert wird, folgen aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
Wenn der Verdacht vorliegt, dass eine Teilnahme an Wetten auf deutsche Amateurspiele möglich ist, dann können Hinweise an die GGL (auch anonym) gemeldet werden. Hinweise nimmt die GGL über ihr anonymes Hinweisgebersystem entgegen unter Illegales Glücksspiel: Verstoß melden.
Spielt es für die Vergabe einer staatlichen Erlaubnis eine Rolle, wenn ein Sportwettenanbieter im Ausland Wetten auf deutsche Amateurspiele anbietet?
Bietet ein Online-Wettanbieter im Ausland unter der dortigen Regulierung zulässigerweise Wetten auf deutsche Amateurspiele an, steht dies einer Erlaubniserteilung in Deutschland nicht entgegen.
Weitere FAQs finden Sie in unserem FAQ-Bereich für Spielende.