(SR) Im Rahmen der Gamescom in Köln haben der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhardt Blienert, und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) noch einmal auf die Risiken einer zunehmenden Internetnutzung hingewiesen.
Nach Zahlen der BZgA ist die Nutzungsdauer digitaler Medien im Alter von 12-17 erneut gestiegen. Von 23 Stunden in der Woche 2019 auf 26 Stunden im Jahr 2023. Junge Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren nutzen im Jahr 2023 digitale Medien 27 Stunden wöchentlich, junge Männer rund 29 Stunden pro Woche (2019: 22 Stunden; 25 Stunden).
Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und kommissarischer Leiter der BZgA, wies darauf hin, dass bei steigenden Nutzungsdauern auch psychische Belastungen wie Kontrollverlust oder Entzugssymptome bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zunehmen. „Umso wichtiger ist es, Präventionsmaßnahmen passgenau zu entwickeln und zu intensivieren. Daher bauen wir neben kostenfreien Informations- und Beratungsangeboten für Jugendliche und ihre erwachsenen Bezugspersonen auch solche zur Förderung der mentalen Gesundheit weiter aus“, erklärte Nießen.
Sucht- und Drogenbeauftragter Blienert verwies noch einmal darauf, dass es darauf ankommt, wer vor dem Bildschirm sitzt, was konsumiert wird und wie es mental verarbeitet wird. Er appellierte an die Eltern, genau hinzuschauen, was ihre Kinder im Internet tun, sprach sich aber auch dafür aus, dass eine Alterskontrolle unerlässlich sei, um Kinder vor ungeeigneten Inhalten zu schützen.
Kein Wildwest!
In diesem Zusammenhang macht Blienert auch noch einmal klar, das soziale Medien kein rechtsfreier Raum („kein Wildwest“) sind und Inhalte, welche Glücksspiel, Alkohol, Nikotin oder andere Suchtmittel verherrlichen, nicht für Minderjährige zugänglich sein sollten. Blienert sieht hier vor allem die Anbieter und Plattformen in der Verantwortung: „Ich erwarte von Anbietern und Plattformen, dass ihnen das Wohl der Nutzenden ein Anliegen ist und sie konsequent für Jugendschutz sorgen. Dazu sind sie rechtlich verpflichtet, aber das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn sie dem nicht nachkommen, müssen Verstöße umgehend gelöscht und geahndet werden.“
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