(Renatus Zilles) Auf dem zehnten Glücksspielrechtstag der dfv Mediengruppe & die Kanzlei Benesch Partner in Frankfurt konnten Insgesamt zehn Fachreferenten aus dem Bereich der Politik, der Behörden, von RA-Kanzleien & Marktteilnehmern bereicherten die Veranstaltung mit ihrem Wissen sowie ihren Perspektiven zum Thema: Gesetzgeber mit glücklichen Händchen oder Irrwege in der Glücksspielregulierung?
Durch alle drei Themenblöcke zog sich wie ein roter Faden, die Forderung nach einer effizienten & nachhaltigen Bekämpfung des „Schwarzmarktes in Deutschland“, insbesondere im stationären-, aber auch im „Online-Bereich“. Insbesondere wurde der fehlende, oder nicht immer effiziente „Vollzug“, basierend auf fehlenden personellen, technischen Ressourcen, oder mangels eindeutiger Gesetzesgrundlagen( siehe auch „IP-Blocking“) als Grund für den stetig wachsenden „Schwarzmarkt“ gesehen.
Den Anfang machte die Erörterung des Glücksspiels aus suchtpolitischer Perspektive. Hierbei wurde klar, dass KI nicht nur, wie häufig gesehen, negative Effekte auf die Spieler, insbesondere jugendliche Spieler hat, sondern gerade im Bereich der „Suchtprävention & Suchthilfe“ positive Effekte haben kann.
IP-Blocking
Bei einer nachfolgenden Rechtssprechungsübersicht wurde am Beispiel der Revision der GGL beim „IP-Blocking“ deutlich, dass nach „Experten Meinung“ hier ein effizienter Vollzug um weitere 2 Jahre verschoben wird. Es wurde vor gut zwei Jahren, trotz Experten Empfehlungen versäumt, die entsprechende gesetzliche Grundlage rechtzeitig & adäquat anzupassen. Des weiteren raten Rechtsexperten von der Revision ab, da sie die Erfolgsaussichten als minimal ansehen, und nur zu einer weiteren Verzögerung der dringend erforderlichen Gesetzesanpassung führt. Die GGL möchte die Revision aber unbedingt durchziehen.
Straffreie Spielteilnahme
Interessant war auch das Gedankenspiel von Prof. Rene Börner, Business School of Law, zum Rechtsgut des § 284 StGB. Seine Vorschläge: die Spielteilnahme ist nicht mehr rechtswidrig, der Spieler hat kein Schweigerecht mehr, mit dem Ziel von offensiven Strafanzeigen. Folge: die Anbieter müssen damit rechnen, dass die Spieler Ihre Einsätze zurückfordern. Dieser „Querdenker-Ansatz“ war sicherlich sehr interessant, aber nicht in allen Punkten praxisgerecht, weil dies interessante Ansätze für den stationären Bereich waren, aber nicht für den „Online Bereich“. Hier wünscht man sich, dass ein Lehrstuhl mit einem guten „Querdenker“ einfach früher mit der Praxis zusammentrifft.
Eine Zeitfrage
Beim Rück-& Ausblick der Glücksspielregulierung im Spannungsfeld zwischen reguliertem & Schwarzmarkt, wurde klar, dass in den letzten Jahren zwar Schritte in die Richtung gemacht wurden, aber die Zeit gegen den legalen Markt läuft, da in Deutschland der Fokus noch immer auf einer „Verbots-, statt auf einer Gebotspolitik“ liegt. Hiervon profitiert maßgeblich der „Black-Market“.
Eine Studie der H2 Gambling Capital aus September 2024 geht von einer Kanalisierungsrate von 36% aus, angestrebt sind 85%, und der Anteil des Schwarzmarktes liegt bei 64% für die „Sportwetten & virtuellen Automatenspiele“. Diese ernüchternden Zahlen lassen Marktteilnehmer über ein weiteres Engagement im deutschen Markt nachdenken. In Kombination mit, dem aus Sicht der Marktteilnehmer, suboptimalen „Glücksspiel- Staatsvertrages“ zögern viele internationale „Bettertainment-Anbieter“ seit Jahren sich am deutschen Markt zu engagieren.
Autor: Renatus Zilles ist GF der ConvergeConsulting & ehemaliger Vorstandsvorsitzender des DVTM
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