Amtsgericht Leverkusen: Az. 26 C 346/18 – Urteil vom 19. Februar 2019: Automatisiertes Verfahren ist keine Rechtfertigung für Kredit- und Finanzin¬stitute für die Nichteinhaltung des Verbots an der Mitwirkung von Zahlungen bezüglich illegalem Glücksspiel

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