Ordnungswidrigkeitsbescheid gegen Erlaubnisinhaber
(GGL). GGL verhängt erstmalig Ordnungswidrigkeitsbescheid in fünfstelliger Höhe gegen Erlaubnisinhaber aufgrund von Verstößen gegen Werbebestimmungen Die GGL hat Anfang März erstmals ein empfindliches Bußgeld gegen einen erlaubten Glücksspielanbieter verhängt, der sich nicht an die Werbebestimmungen der Erlaubnis hielt. Ein Ordnungswidrigkeitsbescheid in fünfstelliger Höhe erging an einen Anbieter von Glücksspielen im Internet, der nach Erhalt der…



