Beschluss des Bayerischen Landtages auf Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Der Bayerische Landtag hat am 12. Oktober 2017 gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) zugestimmt. Zum Download Beschluss des Bayerischen Landtages (LT-Drs. 17/18500), vom 12.10.2017, zum Antrag der Staatsregierung (LT-Drs. 17/16997, 17/18320) auf Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages  (Zweiter…