Neues Erlaubnisverfahren ab 2020
(Lora Köstler-Messaoudi) Bislang gibt es in Deutschland keine Regulierung für den Sportwettenmarkt. Anbieter von Sportwetten haben aktuell noch keine Möglichkeit, legal zu werden. Der Großteil operiert im Graubereich. So zeigt der aktuelle Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, dass die Sport- und Pferdewetten im Jahr 2018 im regulierten Markt rund 115 Millionen Euro an Bruttospielerträgen erzielt haben. Im nicht regulierten Markt waren dies deutlich mehr: 1.177 Millionen Euro. Das bedeutet, dass der regulierte Markt in diesem Bereich nicht einmal neun Prozent der Gesamt-Bruttospielerträge ausmacht.
Mehrere Anläufe, den Bereich zu regulieren und damit zu legalisieren scheiterten in der Vergangenheit: In einer ersten Reform des Glücksspielstaatsvertrages einigten sich die Bundesländer auf eine Experimentierphase für Sportwetten. Für sieben Jahre sollten 20 private Anbieter eine Lizenz erhalten. In der europaweiten Ausschreibung bewarben sich rund 80 Anbieter. Nachdem 20 Anbieter ausgewählt wurden, die eine Lizenz erhalten sollten, klagten die unterlegenen Mitbewerber wegen der intransparenten Auswahl. Das Gericht gab den Mitbewerbern Recht. Die Lizenzvergabe scheiterte.
Anfang 2018 sollte eine zweite Reform des Glücksspielstaatsvertrages in Kraft treten, mit der die Begrenzung auf 20 Sportwettlizenzen wegfallen sollte. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ratifizierten den Vertrag jedoch nicht, weil er keine Reform der Online-Casions beinhaltete. Der Europäische Gerichtshof entschied daraufhin, dass Betreiber in solchen Fällen für ihr Sportwettangebot auch nicht bestraft werden dürfen. Sie durften weitermachen wie zuvor. Jugend- und Spielerschutz bleiben so auf der Strecke.
Im Frühjahr dieses Jahres haben sich die Ministerpräsidenten daher erneut auf eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags geeinigt, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Die Änderung sieht eine zeitlich befristete Neureglung des Sportwettenmarktes vor. So wird die Befristung der Experimentierklausel aufgehoben und die in § 10a Abs. 3 GlüStV festgelegte Höchstzahl von 20 Sportwettkonzessionen ersatzlos gestrichen werden. Der Bereich Sportwetten soll einer bundesweiten Regulierung zugeführt werden. Im dritten Glückspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) ist daher ein neues Verfahren für die Erteilung der Lizenzen vorgesehen. Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, wurde mit der Erteilung der Sportwettkonzessionen beauftragt. Das Verfahren soll im Januar 2020 beginnen. Ab dann können Anbieter von Sportwetten eine Lizenz beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen. Diese Lizenzen sollen eine Laufzeit von 18 Monaten mit der Option auf Verlängerung um drei Jahre haben.
Erlaubnisverfahren ersetzt Vergabeverfahren
Martina Vogt, Leiterin des Dezernates III 34 Glücksspiel, Preisprüfung des Regierungspräsidiums Darmstadt, ist für die Erteilung der Sportwettlizenzen zuständig. Sie betonte, dass die Sportwettlizenzen in Zukunft nicht mehr über ein Vergabeverfahren, sondern über ein Erlaubnisverfahren vergeben werden. „Das ist ein großer Unterschied, denn es findet keine Deckelung mehr bei der Anzahl der Sportwettlizenzen statt. Jeder, der die Anforderungen für eine Lizenz erfüllt, bekommt auch eine“, so Vogt. Neben dem Wegfall der Deckelung sind laut Vogt auch die Anforderungen an die Konzessionsvergabe im Vergleich zu 2012 gesunken. So muss beispielweise kein Wirtschaftlichkeitskonzept mehr vorgelegt werden. Vogt begründet dies damit, dass nicht mehr eine Auswahl unter Gleichen erfolgen müsse. Unternehmen müssten zwar immer noch erklären, wie viel Eigenmittel sie haben und wie die Kundengelder abgesichert werden, es sei aber nicht mehr relevant, wie solvent ein Unternehmen sei, erläutert Vogt.
Dieser Beitrag erschien in voller Länge in der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ Ausgabe 4/2019. Diese kann hier im Jahresabo oder einzeln bestellt werden.