Durch den Staatsvertrag zur Neuregulierung des deutschen Glücksspielwesens ist am 1. Juli 2021 die Reform der deutschen Glücksspielregulierung in Kraft getreten, die unter anderem wesentliche Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen mit sich gebracht hat. Hierzu ist nun eine umfassende Kommentierung „Glücksspielrecht – Glücksspielstaatsvertrag“ erschienen. Herausgeber des 892 Seiten umfassenden Werkes ist Professor Thomas Dünchheim. Mit uns sprach er über die Intention und die Schwerpunkte des Amtskommentars, sowie über markante Problemstellen im Bereich des Glückspielrechts.

Prof. Dr. Thomas Dünchheim ist Partner am Düsseldorfer Standort der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, Leiter Global Regulatory & IPMT EMEA, Leiter der internationalen Hogan Lovells Glücksspiel-Initiative und der Environmental Law Group der Kanzlei. Er berät seit mehr als 20 Jahren Mandanten im Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Glücksspielrecht und ist darüber hinaus Inhaber einer Professur für Staats- und Verfassungsrecht sowie für öffentliches Wirtschaftsrecht. (Foto: Hogan Lovells)
BzGw: Sehr geehrter Prof. Dünchheim, Sie haben wenige Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages einen aktuellen Kommentar zum Glücksspielrecht veröffentlicht, der sehr umfassend ist. Das ist eine beachtliche Leistung!
Dünchheim: Danke, wir sind auch sehr stolz darauf, das in der Kürze der Zeit geschafft zu haben. Wir haben damit aber erst einmal die Kommentierung zum Glücksspielstaatsvertrag als solchem. Es fehlen noch die Kommentierungen zu den Nebengesetzen, wie dem Rennwettlotteriegesetz und zu den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches. Diese kommen in der zweiten Auflage, die wir für 2023 geplant haben.
BzGw: Ihr erster Kommentar nimmt das Online-Glücksspiel in den Fokus. Warum haben Sie diesen Schwerpunkt gesetzt?
Dünchheim: Wir sehen den größten Erläuterungsbedarf in dem, was neu, liberalisiert und technikbasiert ist sowie genehmigt werden kann und soll. Das hat die Gewichtung für die erste Auflage maßgeblich beeinflusst. Mit anderen Worten: Die Erlaubnisvoraussetzungen für das Onlineglücksspiel (§§ 4a-4d und §§ 22a-22c GlüStV 2021), die Vorgaben zur Ausgestaltung des Glückspielangebots im Internet (§§ 6a-6j GlüStV 2021) aber auch die verwaltungsorganisationsrechtlichen Bestimmungen zur neuen Gemeinsamen Glückspielaufsichtsbehörde der Länder (§§ 27a-27p GlüStV) haben wir nunmehr erstmalig kommentiert.
BzGw: Was sind die Beweggründe und Ihre Intention, die Sie mit dem vorliegenden Kommentar verfolgen?
Dünchheim: Mit dem neuen Glücksspielstaatsertrag erfreuen wir uns eines Regulierungsrahmens, der zwar an vielen Stellen Kritik erfährt, aber bei Lichte betrachtet einen enormen und wertvollen Fortschritt bedeutet. Mit der Liberalisierung des Online-Glücksspiels und der Errichtung der gemeinsamen Glückspielbehörde der Länder werden die deutsche Glücksspielregulatorik zukunftsfähig ausgestaltet und der der Vollzug gestärkt. Uns war es daher wichtig, eine Art Amtskommentar zu schreiben, der diese Details zusammen mit Behördenvertretern und Wissenschaftlern noch tiefer beleuchtet und gleichzeitig eine gute Vollzugshilfe für alle Beteiligten sein soll – sowohl für die Behörden wie auch für die Marktteilnehmer und diejenigen, die jetzt in den Markt eindringen.
Das Buch „Glücksspielrecht – Glücksspielstaatsvertrag“ ist im Verlag R&W – Fachmedien Recht und Wirtschaft erschienen und ist ab sofort im Handel erhältlich.
Das komplette Interview mit Prof. Thomas Dünchheim erscheint in der Ausgabe 01/2022 der Fachzeitschrift „Beiträge zum Glückspielwesen“.