Wie aus Kreisen des zuständigen Automatenverbandes zu hören ist, beabsichtigt Bremen wohl in absehbarer Zeit Verschärfungen im Spielhallenrecht. So soll das Eintrittsalter in Spielhallen auf 21 Jahre hochgesetzt werden. Die Ausgabe von Speisen und Getränken soll nicht mehr gestattet werden. Dies soll dann auch für den Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke gelten.
Auch bei den Mindestabständen zu Wettbüros und anderen Spielhallen soll es Änderungen geben. Anstelle von 250 sollen dann evtl. 500 Meter gelten. Hinzu käme ein Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu bestimmten Schulformen.
Sobald uns der Gesetzestext vorliegt werden wir erneut informieren.