(SR) Der Landtag hat nun einer Änderung des Landesglücksspielgesetzes zugestimmt. Mit dieser ist der Betrieb von Online-Casinos im Land erlaubt. Genauer genommen eines Online-Casinos, denn das Land hat sich für eine Monopollösung entschieden.
Als Grund für diese Entscheidung wurde auf Rückfrage aus der FDP/DVP Fraktion angegeben, dass sich durch ein staatliches Unternehmen eine größere Gewähr dafür biete, dass spieler- und jugendschützende Vorschriften sowie geldwäscherechtliche Vorgaben eingehalten würden. Zusätzlich könne so ein hoher qualitativer Spielerschutz gewährleistet werden, erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl.
Gleichzeitig möchte das Land mit diesem legalen Angebot auch die Kanalisierung unterstützen und eine Alternative zum illegalen Markt bieten. Zur Teilnahme an dem geplanten Angebot wird zudem ein Wohnsitz in Baden-Württemberg benötigt.
Landesfachstelle geschaffen
Auf Landesebene wird mit der Anpassung des Gesetzes zudem eine Fachstelle Glücksspielsucht eingerichtet, deren Aufgaben die Landesstelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e. V. wahrnimmt. Diese neue Fachstelle soll die Bemühungen verschiedener Stellen zur Suchtbekämpfung und Prävention im Land bündeln und zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen.
Gestärkte Kontrolle
Für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen wird mit dem Gesetz zudem eine neue Kontrollgruppe im Regierungspräsidium Karlsruhe angesiedelt. Diese soll mit 13 Bediensteten jährlich die Kontrolle der circa 1760 Spielstätten in Baden-Württemberg übernehmen. Dadurch soll der Vollzug gestärkt werden. Ein Großteil der entstehenden Kosten sei dabei über die Ressourcen des Regierungspräsidiums Karlsruhe gedeckt.
Das vollständige Änderungsgesetz als Drucksache 17/8112 finden sie hier.
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