Schleswig-Holstein startet das Verfahren zur Erteilung von bis zu vier Erlaubnissen für Online-Casinospiele.
Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen vor allem Lotterien und Ausspielungen, Sportwetten, Pferderennwetten sowie virtuelle Automatenspiele, Online-Casinospiele und Online-Poker. Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.