Übersicht
Ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme wird für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend sein. Neben der durch das Bundesland Hessen betriebenen Spielersperrdatei OASIS, werden zwei Systeme, mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung stehen.
- Ein Auswertesystem gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
- Zentrale Dateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (§ 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (§ 6h GlüStV 2021).
Beide informationstechnischen Systeme werden zunächst ab 1. Juli 2021 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und ab 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.
Auswertesystem/Safe-Server
Das Auswertesystem dient der zuständigen Glücksspielbehörde als Werkzeug zur Überwachung der Aktivitäten von Glücksspielanbietern. Hierzu sind die Glücksspielanbieter verpflichtet, alle erforderlichen Daten zutreffend zu erfassen. Die Erfassung der Daten erfolgt selbständig durch die Glücksspielanbieter auf sogenannten Safe-Servern, die von den Glücksspielanbietern auf eigene Kosten eingerichtet und betrieben werden müssen. Das Auswertesystem greift regelmäßig auf die Safe-Server zu und lädt die Daten zur Verarbeitung herunter. Welche Daten erforderlich sind und in welcher Struktur diese von den Glücksspielanbietern auf den Safe-Servern gespeichert werden müssen, wird neben den technischen Anforderungen an die Safe-Server, und deren Schnittstellen, die für einen Datenzugriff erforderlich sind, in der „Technischen Richtlinie für die Safe-Server“ angegeben.
Zentraldateien
Die Zentraldateien bestehen aus einer Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits (Limitdatei) und einer Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätsdatei). Die anbieterübergreifende Zuordnung von Einzahlungslimits zu einem Spieler und das Verhindern parallelen Spiels erfolgt über Pseudonyme, die den Spielern zugewiesen sind. Das Pseudonym eines Spielers wird bei dessen erstmaliger Registrierung durch einen Glücksspielanbieter in den Zentraldateien erstellt. Dabei übermittelt der Glücksspielanbieter auch eine von ihm festgelegte eindeutige Spieler-ID an die Zentraldateien, welche für die weitere spielerbezogene Kommunikation verwendet wird. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass keine personenbezogenen Daten für Spieler gespeichert werden und der zuständigen Glücksspielbehörde keine personenbezogenen Daten von Spielern zugänglich sind.
Der Zugriff der Glücksspielanbieter auf die Zentraldateien wird durch Zertifikate autorisiert ermöglicht, deren Erstellung und Signierung im Prozess der Erlaubniserteilung stattfindet. Die Beschreibung der Schnittstellen der Zentraldateien und die technischen Anforderungen an die, die Zentraldateien bedienenden Systeme der Glücksspielanbieter werden in der „Technischen Richtlinie für die Zentraldateien“ angegeben.
Allgemein
Zur Verwaltung eines Spielers durch die Zentraldateien stehen den Glücksspielanbietern die Funktionen
- Spieler registrieren,
- Spielerdaten ändern (führt zur Änderung des Spielerpseudonyms),
- Spieler-ID ändern,
- Spieler deregistrieren
zur Verfügung. Die Registrierung eines Spielers in den Zentraldateien ist für jeden Glücksspielanbieter verpflichtend und vorzunehmen, sobald ein Spieler ein Spielkonto eröffnet. Die Deregistrierung ist vorzunehmen, sobald ein Spieler sein Spielkonto löscht. Bei der erstmaligen Registrierung eines Spielers in den Zentraldateien ist die Angabe des durch den Spieler bestimmten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits notwendig.
Limitdatei
Die Aufgabe der Datei zur anbieterübergreifenden Einzahlungslimitierung besteht darin, die Einhaltung eines durch einen Spieler selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend zu ermöglichen. Dafür werden die Funktionen
- Einzahlungslimit setzen,
- Einzahlung vornehmen
angeboten, die von jedem Glücksspielanbieter für jeden bei ihm registrierten Spieler zu bedienen sind.
Aktivitätsdatei
Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern. Hierfür werden die Funktionen
- Spielerstatus „Aktiv“ setzen,
- Spielerstatus „Inaktiv“ setzen
angeboten. Sobald ein Spieler mit der Spielaktivität beginnen möchte, ist dieser in den Zentraldateien „Aktiv“ zu setzen. Meldet die Zentraldatei einem Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ setzen will, dass der Spieler bereits „Aktiv“ gesetzt ist, so darf der Glücksspielanbieter den Spieler die gewünschte Spielaktivität nicht ausführen lassen. Jeder Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ gesetzt hat, muss diesen nach Beendigung der Spielaktivität „Inaktiv“ setzen.
Technische Richtlinien und Zugang zum Testsystem
Potentielle zukünftige Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Interessenten), die die Voraussetzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) GlüStV 2021 erfüllen (Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) können ab sofort Zugang zu den Technischen Richtlinien für die Zentraldateien und für das Auswertesystem sowie zur Testumgebung beantragen. Dafür ist die im Downloadbereich abrufbare Erklärung auszufüllen und mit dem formlosen Antrag an folgende E-Mail-Adresse zu senden: LUGAS(at)lvwa.sachsen-anhalt.de.
Hinweis: Diese Erklärung ist nicht notwendig, wenn ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen gestellt wurde bzw. sehr zeitnah gestellt wird. In diesem Fall erhalten Interessenten, wenn die Voraussetzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) GlüStV 2021 erfüllt ist, im Rahmen des Antragsverfahrens von Amts wegen eine E-Mail mit weiteren Informationen.
Diese Erklärung ist jedoch notwendig, wenn Interessenten vorab das System testen möchten und entweder noch keinen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen gestellt haben, dies aber künftig beabsichtigen, oder eine Erlaubnis eines anderen Bundeslandes notwendig ist (zum Beispiel aus dem Bundesland Hessen für die Veranstaltung von Sportwetten) und die Verpflichtung besteht, sich an die Zentraldateien in Sachsen-Anhalt anzuschließen.
Die Interessenten erhalten bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzung eine E-Mail mit weiteren Informationen. Die Technische Richtlinie Zentraldateien, welche die Limitdatei (§ 6c GlüStV 2021) und die Aktivitätsdatei (§ 6h GlüStV 2021) umfasst und die Technische Richtlinie Auswertesystem für das Safe-Server-Auswertesystem (§ 6i Abs. 2 GlüStV 2021) werden Ihnen dann zur Verfügung gestellt.Für den Zugang zum Testsystem muss zunächst eine Anmeldung des Interessenten an die Testumgebung des Länderübergreifenden Glücksspielauswertesystems (LUGAS) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt bis zum 30. Juni 2021 über das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt und ab dem 01. Juli 2021 über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. In Abhängigkeit von der Anzahl der Anfragen kann die Aufnahme in die Testumgebung mehrere Tage in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Aufnahme in die Testumgebung erhält der Interessent eine E-Mail mit anbieterbezogenen Informationen zur Anbindung an das LUGAS-Testsystem.
Nutzungsbedingungen:
An das LUGAS-Testsystem für die Zentraldateien (Sandbox) dürfen keine personenbezogenen Echtdaten übermittelt werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Interessenten.
Die Weitergabe der vorliegenden Informationen ist nur zum Zweck der Schnittstellenentwicklungen zur Anbindung an LUGAS gestattet. Eine Verwendung des Testsystems zu anderen als den vorgenannten Testzwecken ist ebenfalls untersagt.
Mit der Abgabe seiner o. g. Erklärung aus dem Downloadbereich stimmt der Interessent diesen Nutzungsbedingungen zu.
Sollten Interessenten insbesondere entgegen den vorgenannten personenbezogene Echtdaten übermitteln und/oder eine Nutzung des Testsystems zu anderen Zwecken vornehmen, wird eine Sperrung des Testzugangs für den entsprechenden Interessenten vorbehalten.