Wettsteueraufkommen soll vierteljährlich zwischen den Bundesländern verteilt werden
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 27. April 2022 dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (20/470) mit einer Änderung zugestimmt. Bis auf die AfD-Fraktion, die sich enthielt, votierten alle anderen Fraktionen für den Entwurf. Mit dem Gesetz wird die Verteilung des Steueraufkommens aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz geändert. Angesichts des steigenden Aufkommens und durch das bisher praktizierte jährliche Verteilungsverfahren sei es bei den Ländern zu massiven Schwankungen des jährlichen Steueraufkommens gekommen, die auch im Rahmen des Finanzausgleichs Verwerfungen nach sich ziehen könnten, wird die Änderung im Gesetzentwurf begründet. Daher soll das Zerlegungsverfahren – wie bei anderen Steuerarten auch üblich – auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt werden.
Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (20/470)
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 194