Seit Sommer 2021 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag, der für eine bundeseinheitliche Regulierung des Glücksspieles sorgen soll. Dabei geht es auch um die Regulierung des bis dahin unregulierten Online-Glücksspielmarktes. Glücksspiellizenzen sollen vergeben werden. Für das Prozedere ist eigentlich die neu gegründete Gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder (GGL) zuständig. Bis diese vollständig arbeitsfähig ist wird das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Prüfung und Genehmigung der Anträge für Online-Angebote vornehmen. Viele Anträge zur Lizenzerteilung sind in den letzten Monaten eingegangen. Doch erst einige wenige Lizenzen wurden bisher erteilt. Illegale Anbieter können sich somit weiter auf dem deutschen Markt tummeln. Das ist aber nicht die Intention des Glücksspielstaatsvertrages!
In einem Webinar des Behörden Spiegel erläuterte Prof. Dr. Thomas Dünchheim daher, u.a. welche Rechtswirkungen eine deutsche Lizenz hat, wie die Vergabe der Lizenzen im neuen GlüStV und den neuen Ausführungsgesetzen der Länder geregelt ist und wer unter welchen Voraussetzungen eine Lizenz erhalten kann. Zudem zeigte Prof. Dünchheim auf, welche Möglichkeiten bestehen, um Lizenzen schneller vergeben zu können.
Mit der Erteilung einer Lizenz nach § 4 Abs. 4 GlüStV für das Online-Glückspiel dürfen Anbieter von Online-Glückspiel Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker legal betreiben. Die Erlaubnis führt zudem dazu, dass die Anbieter künftig auf der im Internet veröffentlichten „White List“ (§9 Abs. 8 GlüStV) geführt werden. Sie werden damit als sicherer und seriöser Anbieter wahrgenommen. Neben dieser erhöhten Transparenz habe die Lizenz-Regulierung zudem den Vorteil, dass damit bisher vom Ausland betriebene Online-Glückspiele in lizenzierte und beaufsichtigte Bahnen gelenkt werden, so Dünchheim. Einen weiteren Vorteil sieht der Rechtsexperte im erhöhten Spielerschutz, da mit der Lizenzerteilung strenge gesetzliche Vorgaben verbunden sind. Die strengen teile auch technischen Vorgaben durch den GlüStV würden den Anbietern jedoch wenig Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Auch bei der Kanalisierung macht Dünchheim Abstriche. Sie sei nur recht schwach, da die Komplexität den „Schwarzmarkt“ davor abschrecke, über die „goldene Brücke der Legalisierung“ zu gehen. Zudem müssen lizenzierte Anbieter hohe Steuersätze zahlen, die teils, so der Jurist, „erdrosselnd“ seien.
Wie ist die Vergabe der Lizenzen geregelt?
Für die Vergabe der Lizenzen für Online-Poker und das virtuelle Automatenspiel ist ab 2023 die Gemeinseme Glückspielaufsichtsbehörde der Länder (GGL) zuständig. Bis dahin regele ein Übergangsmechanismus, dass die Glückspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt für die Lizenzvergabe zuständig ist.
Online-Casinos fallen in die Zuständigkeit der Länder, mit dem Wahlrecht, ob diese selber Betreiber sein wollen, oder mittels zahlenmäßig begrenzter Konzessionen die Online-Casinos privatisieren. Von dem Wahlrecht haben nur die Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht. Sie planen die Online-Casinos mittels Vergabe von Konzessionen zu „privatisieren“. Alle anderen Länder werden die Online-Casinospiele selbst veranstalten.
Wer kann unter welchen Voraussetzungen eine Lizenz erhalten?
Für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele sieht der GlüStV besondere Erlaubnisvoraussetzungen vor. So verlangt Abs. 1 Nr. 1 im Rahmen einer erweiterten Zuverlässigkeitsprüfung dass der Antragsteller seine Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse offen legt und das der Antragsteller und die von ihm beauftragten verantwortlichen Personen, die für die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen und Gewähr für eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Veranstaltung leisten. Zudem muss die rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel ist dargelegt werden. Im Sinne der Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels (Abs. 1 Nr. 3): muss der Betrieb „überwachungsfreundlich“ sein, seinen Sitz in der Europäischen Union oder im europäischen Wirtschaftsraum haben.
Was kann man verbessern?
Neben diesen Erläuterungen stellte Prof. Dünchheim auch Vorschläge vor, wie Lizenzen schneller vergeben werden können, um dem illegalen Markt legale Angebote entgegenzustellen. Neben Beschleunigungsinstrumenten und konzentrierten Verfahren stellte er hier zahlreiche Nebenbestimmungen und Musterregelungen vor.
Der vollständige Nachbericht erscheint in der Ausgabe 02/2022 unserer Fachzeitschrift „Beiträge zum Glückspielwesen“.
Für Teilnehmer des Webinars ist die Veranstaltung online unter www.gluecksspielwesen.de passwortgeschützt abrufbar.