DAkkS erklärt Standards für Spielhallen für akkreditierungsfähig
(BS/mfe) Zwei Standards zum Spieler- und Jugendschutz in deutschen Spielhallen sind nunmehr akkreditierungsfähig. Das hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach einem langen und intensiven Prüfungsverfahren festgestellt. Zertifizierungsstellen können bei der DAkkS nun einen Akkreditierungsantrag stellen. Auch eine Erweiterung bestehender Akkreditierungen ist möglich.
Eine Zertifizierung ist aus vielerlei Gründen sinnvoll. So ist sie in mehreren Bundesländern Voraussetzung dafür, Mindestabstände zwischen Spielhallen zu unterschreiten sowie Mehrfachkonzessionen fortbestehen lassen zu können. Außerdem kann mithilfe von Zertifizierungen Vertrauen bei Behörden, Spielern und Bürgern betreffend der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen gewonnen werden. Und: interne Abläufe innerhalb der Anbieterunternehmen lassen sich ebenfalls verbessern.
Bei den beiden für akkreditierungsfähig erklärten Standards handelt es sich zum einen um den Standard “Geprüfte Qualität in Spielhallen – Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement” der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW). Zum anderen geht es um einen Standard der Deutschen Gesellschaft für Zertifizierung und Qualitätssicherung von Glücksspielen (GZQG). Für den DAW-Standard will sich unter anderem der TÜV akkreditieren lassen. DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker: “Der Dachverband DAW hat sich mit seiner Qualitätsinitiative der Deutschen Automatenwirtschaft seit Langem für die Zertifizierung von Spielhallen und die Anerkennung als Regulierungskriterium eingesetzt. Wir freuen uns, dass die DAkKS jetzt die Akkreditierungsfähigkeit des DAW-Standards festgestellt hat.” Bereits jetzt sind sind Auditierungen möglich. Die tatsächlichen Zertifizierungen sollen aber schnellstmöglich folgen beziehungsweise nachgeholt werden. Stecker empfiehlt Unternehmen, nun bereits mit den Audits zu beginnen, um nicht in lange Warteschlangen bei den Prüforganisationen zu geraten.