Die Bremische Bürgerschaft (=Landesparlament) hat neue Glücksspielregelungen in ihrer Sitzung am 15.06.2022 beschlossen (Gesetz zur Anpassung spielhallenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 Mitteilung des Senats vom 10. Mai 2022 (Drucksache 20/1465)). Wir haben über die Senatspläne und den Gesetzentwurf berichtet.
Für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen soll es zu deutlichen Verschärfungen kommen. So gilt in Zukunft ein Mindestabstand zwischen Spielhallen von 500 Metern. Gleiches gilt für den Abstand zu Wettvermittlungsstellen und Schulen. Damit soll, so der erklärte Wille des Senats und der Bürgerschaft, die Anzahl der Anbieter deutlich reduziert werde. Das Zutrittsalter wurde auf 21 Jahre festgelegt (bisher 18 Jahre). Diese Regelung gilt nun auch für die Spielbank in Bremen.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen aller Fraktionen in der Bürgerschaft, mit Ausnahme der FDP, angenommen.
https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2022-05-10_Drs-20-1465_00653.pdf