Wie sind Lootboxen glücksspielrechtlich einzuordnen und welche regulatorischen Herausforderungen ergeben sich dabei. Damit haben sich Carsten Bringmann und Elena Marks von Noerr Partnergesellschaft mbB beschäftigt.
„Lootboxen können ohne Übertreibung als eines der prominentesten Phänomene der Gaming-Welt bezeichnet werden. Bei ihnen handelt es sich – möglichst wortgetreu ins Deutsche übersetzt – um „Beutekisten“, also um virtuelle Behältnisse, die entgeltlich erworben werden können und einen oder mehrere Gegenstände, wie Skins, Waffen oder Ausrüstungsgegenstände, enthalten, die der Spieler im Spiel nutzbar machen kann. Welche Gegenstände in einer Lootbox enthalten sind, weiß der Spieler vorab nicht. Diese werden zufällig oder nach vorher festgelegten Wahrscheinlichkeiten generiert. Um Anreize für den Erwerb von Lootboxen zu setzen, werden besonders begehrte oder besonders nützliche Gegenstände in aller Regel nur sehr selten generiert, während die übliche Beute regelmäßig von untergeordnetem Nutzen oder Wert ist. …“
Wenn sie neugierig geworden sind, dann finden sie den vollständigen Beitrag von Carsten Bringmann und Elena Marks unter unserem Reiter Wissenschaft oder direkt hier.