Das Kanalisierungskonzept des Glücksspielstaatsvertrages soll dafür sorgen, dass der illegale Markt in Deutschland keinen Zulauf mehr erhält. Damit aber eine Kanalisierung auch stattfinden kann, muss das legale Angebot auch attraktiv sein. Wie also passen weitere Verschärfungen im Glücksspielmarkt wie zum Beispiel im Saarland in dieses Konzept? Mit diesem Thema hat sich Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf beschäftigt:
Erst vor einem halben Jahr stellten Prof. Dr. Justus Haucap Dr. Susanne Thorwarth und Daniel Fritz ihre Studie vor, die auf die rasante Ausbreitung illegaler Glücksspielangebote im gewerblichen Automatenspiel hinwies. Doch damit nicht genug: Für die nächsten drei Jahre befürchtet das Expertenteam um den renommierten Ökonomen Haucap einen weiteren dramatischen Anstieg des Schwarzmarktanteils auf bis zu 62 Prozent.
Der Staat steht damit vor der gewaltigen Aufgabe, die offenkundig außer Kontrolle geratene Nachfrage in geeignete legale Bahnen zurückzuführen. Umso überraschender ist der jüngste Vorstoß des Saarländischen Landtags zur Reform des Saarländischen Spielhallengesetz (SSpielhG): In geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden soll nämlich fortan nicht mehr der Spieltrieb der Bevölkerung, sondern das Angebot an Geldspielgeräten in Spielhallen. Das gewerbliche Automatenspiel stelle, so die Entwurfsbegründung, ein „potentiell schädigendes Gut“ dar. Bestritten wird dagegen die Existenz eines Spieltriebs der Bevölkerung. Der hierin liegende Paradigmenwechsel, der in der Prohibition das primäre Regulierungsinstrument sieht und legalen Unternehmen, nicht den Spielern, inzident eine Tendenz zur Abwanderung in die Illegalität unterstellt, wirft vielfältige Fragen auf. (…)
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