(RH) Der Diskurs scheint in den Parlamenten angekommen. Bereits 2022 beschäftigte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer kleinen Anfrage (Drs. 20/4013) auch mit Lootboxen, Pay-to-Win- und Pay-to-Progress-Spielen. Diese sogenannten Microtransaktionen sind oft nicht wirklich transparent gekennzeichnet. Bei Lootboxen geht es um den Kauf von virtuellen Überraschungsprodukten. Der tatsächliche Erwerb ist den Spielenden in der Regel unbekannt. Lootboxen werden als simuliertes Glücksspiel oder als Glücksspielähnlich bezeichnet. Viele europäische Verbraucherzentralen warnen vor den Risiken. Sie können zu einem erhöhten Interesse an echtem Glücksspiel führen und einem damit verbunden Risiko der Glücksspielsucht.
Der parlamentarische Diskurs kam aber noch nicht in Schwung. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auf die häufig vagen Antworten der Bundesregierung keine weiteren, jedenfalls nach außen sichtbaren, Initiativen gestartet.
Nun scheint das Thema aber die Ebene der Landesparlamente erreicht zu haben. Nach den Regierungsfraktionen in der Bremischen Bürgerschaft haben nun auch die beiden Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag einen entsprechenden Antrag eingebracht und die Landesregierung „gebeten“ sich mit dem Thema zu beschäftigen (Drs. 19/4263). Sie fordern die eigene Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen (Prüfauftrag), dass spiel- und anbieterübergreifende Limitdateien (Einzahlungs-, Einsatz- und Verlustlimits) errichtet werden können. Außerdem soll die Landesregierung prüfen, wie Spiele, die Lootboxen enthalten, erst ab 18 Jahren freigegeben werden können.
Unterstützung bekommt die Initiative der niedersächsischen Regierungsfraktionen von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale fordert: „Lootboxen arbeiten mit glücksspielähnlichen Mechanismen, die im Verdacht stehen, das Risiko einer Spielsucht zu erhöhen. Unserer Ansicht nach haben Lootboxen in Spielen für Minderjährige nichts zu suchen und sollten verboten werden“.
Der größte Lotterieveranstalter Deutschlands, WestLotto, hat bereits 2023 einen ersten konkreten Regulierungsvorschlag für eine gesetzliche Steuerung glücksspielähnlicher Elemente vorgelegt. Ausgearbeitet von Carsten Bringmann von der Kanzlei Noerr. Für ihn ist klar, dass das Jugendschutzgesetz der geeignete rechtliche Rahmen ist, um Kinder und Jugendliche im Gaming-Bereich zu schützen.
Auch im Bundestag regt sich wieder Interesse an diesem Thema. Das zeigt eine Anfrage der Abgeordneten Melanie Bernstein (CDU/CSU-Fraktion) in den letzten Tagen (Drs. 20/11319). Sie möchte wissen, ob die Bundesregierung eigene Maßnahmen plane, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren „virtueller Beutekisten“ zu schützen.
Auch der Deutsche Glücksspielkongress am 27. Juni 2024, Berlin, widmet diesem Thema im gesellschaftlichen Diskurs ein eigenes hochkarätig besetztes Panel, damit der Diskurs zielorientiert weiter geführt wird.
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