(SR) Maltas Bill 55, die Klagen aus dem Ausland gegen die heimische Online-Glücksspielbranche abweist, ist nach Beschluss der EU-Kommission EU-rechtswidrig. Die EU-Kommission richtet daher nun ein Aufforderungsschreiben an Malta, das nun antworten und reagieren muss.
Grund für die Blockade von ausländischen Gerichtsentscheidungen gegen die in Malta ansässigen Glücksspielanbieter waren die in den vergangenen Jahren immer häufiger gesprochenen Anrechte auf Rückforderung von Spieleinsätzen im Onlineglücksspielbereich.
Diese Verordnung ist nach Aussage von Malta aus Gründen der nationalen öffentlichen Ordnung verabschiedet worden. Konkret schreibt die Regierung den maltesischen Gerichten vor, die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen der Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten gegen maltesische Glücksspielunternehmen zu unterlassen. Außerdem hält Malta ausländische Kläger davon ab, vor maltesischen Gerichten gegen diese Unternehmen zu klagen, obwohl diese Gerichte aufgrund des (Wohn-)sitzes des Beklagten nach dem EU-Recht die geeignete Instanz wären.
Die Kommission ist daher der Auffassung, dass Malta mit der Anpassung seines Rechts den Online-Glücksspielsektor vor grenzüberschreitendem Rechtsstreit schützt und so gegen den Grundsatz des Vertrauens in der Rechtspflege in der Union untergraben wird. Es verstößt außerdem gegen das Verbot, gerichtliche Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten in der Sache nachzuprüfen, geht eine Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Ordnung hinaus und verzerrt die Zuständigkeitsvorschriften der Union.
Die maltesische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren.
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