Bremen: Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft: „Wie weiter im deutschen Glücksspiel?“
Der zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄStV) konnte nicht in Kraft treten, da eine fristgemäße Zustimmung nicht in allen Ländern erfolgt ist. Mit der Änderung des GlüÄStV war die Erwartung einer besseren Regulierung insbesondere des Online-Glücksspielmarktes verbunden, vor allem auch durch die Ertüchtigung der für die Aufsicht über die Glücksspielanbieter betrauten Behörden. Einer besseren Regulierung im Sinne eines…