Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage – Drucksache 20/3867 – Sachstand Glücksspielstaatsvertrag – Liberalisierung von Online-Glücksspiel und Rolle des Zahlungsdienstleisters Wirecard
Bonn (SR). Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE darauf, dass Glücksspiel nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung Länderangelegenheit ist. Aus diesem Grund verfügt sie nicht über tiefgreifendere Informationen zum Thema als die öffentlich zugänglichen Erkenntnisse.
In der Bekämpfung des Illegalen Glücksspiels, die ebenfalls Thema der Anfrage war, sind daher die Glücksspielbehörden der Länder zuständig. Sie achten auch darauf, dass sie die Präventionsmaßnahmen durch die Anbietern umgesetzt werden. Daneben verwies die Bundesregierung auch auf den ständigen Austausch zwischen den Landesbehörden der Glücksspielaufsicht, dem BMF und der BaFin zum Thema illegales Online-Glücksspiel und Zahlungssperren.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/4155) finden sie hier.