Gesteigerte Prüfqualität stärkt den Verbraucherschutz und begrenzt den Schwarzmarkt
Bonn (MFE). Ordnungs- und Vollzugsbehörden werden durch eine Zertifizierung entlastet. Experten erwarten eine bessere Begrenzung des wachsenden Schwarzmarktes. Zudem kann die Zertifizierung rechtliche Grundlage für Ausnahmeregelungen sein.
Über 130 Einzelkriterien entscheiden über die Zertifizierung von Spielhallen. Diese finden sich an 18 unterschiedlichen Orten in der Spielhalle wieder, so das auch die Gäste viele der Zertifizierungsmerkmale sehen können.
- Die Außengestaltung ist länderspezifisch geregelt
- Kameras und datenschutzrechtlicher Hinweis sind Pflicht
- Zutritt ab 18 (bzw. 21) und Rauchverbot
- Öffnungszeiten, Anschrift des Betreibers, Hinweise zu Glücksspielsucht etc.
- Alter und Sperrstatus werden überprüft. Daten werden nicht gespeichert
- Personal beaufsichtigt alle Automaten und das Spielverhalten der Gäste
- Informationsmaterial zum Spielerschutz und Hilfeeinrichtungen
- Aktuelles Jugendschutzgesetz sowie Spiel- und Gewinnpläne
- Zugang nur durch Freischaltkarte oder -code
- Zulassung, Info-Aufkleber der BZgA, Name und Firmenschrift des Betreibers
- Feuerlöscher müssen ausreichend vorhanden, gut sichtbar, frei zugänglich und aktuell geprüft sein
- Ansprache auffälliger Spielgäste durch geschultes Personal
- Flucht- und Rettungswege sind eindeutig beschildert, gut sichtbar, frei zugänglich, nicht verschlossen oder mit Panikschlössern versehen
- Abstand, Anzahl und ggf. Sichtblenden können landesspezifisch variieren
- Zentrale Dokumente
- Zertifikate
- Sicherheitsrelevante Arbeitsprozesse
- Bearbeitung gesetzlich vorgeschriebener Dokumente und Vorgänge
Am sechsten Dezember findet zum Thema Zertifizierung von Spielhallen ein Webinar statt. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie hier.