„Gewinnspiele“ Angebote auf Webseite eines privaten Fernsehsenders waren unerlaubte Glücksspiele
(GGL). Verwaltungsgericht bestätigt: als „Gewinnspiele“ bezeichnete Angebote auf Webseite eines privaten Fernsehsenders waren unerlaubte Glücksspiele Im Untersagungsverfahren gegen das illegale Glücksspielangebot auf einer Webseite eines großen privaten Fernsehsenders erzielte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) Ende März einen Erfolg. Das VG München bestätigte, dass es sich bei den als „Gewinnspiele“ bezeichneten Angeboten um unerlaubte öffentliche…