Am 1. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland („GlüStV 2021“) in Kraft. Mit ihm wurde die deutsche Glücksspielregulierung umfassend reformiert. Zu den zentralen Neuerungen zählten insbesondere die Einführung eines Erlaubnissystems für virtuelle Automatenspiele und Online-Casinospiele sowie die Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder („GGL“) – einer bislang einzigartigen, intraföderalen Gemeinschaftseinrichtung.
Gemäß § 32 Satz 1 GlüStV 2021 sind die Glücksspielaufsichtsbehörden verpflichtet, die Auswirkungen der Regelungen laufend zu evaluieren. Dieser Pflicht sind die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder mit dem Zwischenbericht zur Evaluierung des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in
Deutschland vom 31. Januar 2024 („Zwischenbericht“) nachgekommen.
Fast genau ein Jahr, nachdem die mittlerweile zuständige Innenministerkonferenz den Bericht zur Kenntnis genommen und zur Veröffentlichung freigegeben hat, ist nunmehr auch klar, wie auf den in dem Zwischenbericht festgestellten Anpassungsbedarf reagiert werden soll: Noch vor Abschluss der finalen Evaluierung mit Vorlage des zusammenfassenden Berichts zum 31. Dezember 2026 soll der Staatsvertragstext durch den Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des GlüStV 2021 („2. ÄndGlüStV 2021-E“) bereits zum zweiten Mal punktuell angepasst werden. Dr. Carsten Bringmann, Ines Mittermeier und Tobias Lüder von der Noerr Partnergesellschaft mbB stellen heraus was sich nun ändert und was bleibt.
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Beitragsbild: Senator für Inneres und Sport







