(SR) Das bremische Spielbankengesetz wird um beihilfskonforme Regelungen ergänzt. Grund für die Änderung ist, dass die aktuell geltende Steuerregelung für Spielbanken nicht mir dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist.
Im Juni 2024 hatte die Europäische Kommission eine Entscheidung auf den Weg gebracht, die Bremen aufforderte, sein Spielbankengesetz bis zum Jahresbeginn 2025 anzupassen. Dieser Entscheidung kommt der bremische Senat nun mit einer Gesetzesnovelle nach. Finanzsenator Fecker erörterte dazu: „Die Entscheidung der Europäischen Kommission in puncto Spielbankbesteuerung hat nun für Klarheit gesorgt. Wir haben umgehend eine beihilferechtskonforme Änderung des Bremischen Spielbankgesetzes vorgenommen.“
In dieser Novelle wird der Spielbankenabgabensatz um zehn Prozentpunkte auf 30 Prozent angehoben, weitere Leistungen in Höhe von 20 Prozent der Bruttospielerträge wird beibehalten. Auch wenn diese Anpassungen nach Modellrechnungen ausreichend sind, wird auch noch ein Ausgleichsmechanismus eingeführt. Die öffentliche Spielbank muss neben der Spielbankabgabe zusätzlich eine Ausgleichsabgabe zahlen, sofern sich ein positiver Differenzbetrag zwischen ihrem nach der besonderen Spielbankbesteuerung zu zahlenden Steuerbetrag und dem Steuerbetrag, der nach den normalen Steuervorschriften zu zahlen wäre, ergibt.
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