(SR) Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat gemeinsam mit der Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST), Birgit Grämke, eine Bundesratsinitiative zu glücksspielartigen Mechanismen in Videospielen auf den Weg gebracht.
Im Kern der Initiative zum Schutz von Kindern und Jugendlichen finden sich dabei die sogenannten Lootboxen wieder. Nach deutschem Recht handelt es sich bei diesen weder um Glücksspiel noch sind sie bislang im Jugendschutz reguliert. Da die digitalen Spiele nicht mehr aus dem Leben junger Menschen wegzudenken seien, müsse auch dafür gesorgt werden, dass diese ein sichereres Umfeld böten.
„In der digitalen Welt ist weitestgehend akzeptiert, dass glücksspielähnliche Mechanismen zum Spielerlebnis dazugehören,“ erklärte Drese. Ein Verhalten, dass später leider eine erhöhte Gefahr für Verhaltensweisen wie Spielsucht und Überschuldung mit sich bringt.
Rund um die Uhr
Grämke hält insbesondere die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit des, wie sie sagt, jugendgerecht verpackten Glücksspiels für problematisch. „Insbesondere Jugendliche durchschauen das perfide Spiel der Industrie am schwierigsten und glauben schneller als Erwachsene, dass das Glück mit dem nächsten Kauf zum Greifen nah ist“, erklärt Grämke. Da die Entwicklung des Gehirns erst nach Erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen sei, regt sie an, Belgien und den Niederlanden als Vorbild zu nehmen, wo Lootboxen seit 2018 als illegales Glücksspiel gelten und die Gamingbranche ihre Spiele entsprechend anpasst.
Recht harmonisieren
Bisher war in der Diskussion rund um das Thema Lootboxen häufig die Frage nach dem Regulierungsrahmen nicht eindeutig. Ist das Glücksspielrecht anzupassen oder übernimmt der Jugendschutz diese Aufgabe? Drese möchte mit der Initiative nun erreichen, dass das Glücksspielrecht mit dem Jugendschutzrecht
harmonisiert wird. Dadurch könnten Lootboxen im Sinne des Kinder- und Jugendrechts regulieren werden. Zur Regulierung schlägt die Initiative zwei konkrete Wege ein. Erstens soll eine Offenlegung der Gewinnchancen und Inhalte von Lootboxen verpfl ichtend werden. Gleiches soll für Warnhinweise und eine verbindliche Altersverifikation ab 18 Jahren für Spiele, welche die digitalen Schatzkisten enthalten, gelten.
Zweitens sollen diese restriktiven Maßnahmen durch bessere Aufklärungsmaßnahmen der Minderjährigen ergänzt werden. Beispielsweise könnten Lehrpläne zur Medienbildung über Lootboxen und andere Mechaniken aufklären.
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