Am Donnerstag, den 27. April 2023, verabschiedete der Landtag Sachsen-Anhalt den Gesetzesentwurf für ein neues Spielhallengesetz der Landesregierungskoalition aus CDU, SPD und FDP, dessen Hauptziel die Angleichung des Gesetzes an den Glücksspielstaatsvertrag von 2021 ist.
Zur Abstimmung stand dabei eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus, die sich nur in wenigen Punkten von dem ursprünglichen Entwurf der Regierungskoalition Unterschied.
In erster Linie enthielt die Beschlussempfehlung detailliertere Informationen zum Schulungsstandard des Fachpersonals und zur Durchführung desselben im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf.
In Kraft treten wird das Gesetz dann mit dem 1. Juli 2023 mit Ausnahme der § 2 Abs. 8 Satz 3, § 3 Abs. 1 Satz 5, § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 sowie
§ 11 Abs. 6 Satz 2 in Kraft. Die genannten Ausnahmen treten am Tag der Verkündung in Kraft.
Die vollständige Beschlussempfehlung finden sie auch auf unserer Website, unter dem Reiter Regulierungen zum Nachlesen oder direkt hier.