(SR). Bremens Innensenator Ulrich Mäurer sieht die Strategie des Landes zur Minderung der Suchtgefahr von Glücksspiel durch ein Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts bestätigt.
Das Urteil bestätigte die Vereinbarkeit der Verschärfung des Mindestabstandgebotes für terrestrische Glücksspielangebote mit höherem Recht. Das im Juli 2023 verabschiedete Gesetz zur Erhöhung des Mindestabstands zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen sowie des Abstandes derselben zu Schulen setzte den Abstand von 250 Meter auf 500 Meter herauf und hat eine Reduzierung des Angebotes als Ziel. Mäurer sieht das Urteil als weiteren Schritt zur Zurückdrängung des Glücksspiels im öffentlichen Raum, um so die Suchtgefahr zu senken: „Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Zwischenerfolg und bin überzeugt, dass hierdurch unserer Gesamtstrategie beim Vorgehen gegen Glücksspielsucht weiter Auftrieb verliehen wird.“
Für Mäurer lassen sich die Aussagen des Gerichtes in Bezug auf Normalisierungseffekte auch auf den Bereich Werbung für Glücksspiel beziehen. „Denn insbesondere Kinder und Jugendliche sind empfänglich für Werbebotschaften und die Zugkraft der Idole aus dem Profisport“, so Mäurer. Es wird damit argumentiert, dass die Omnipräsenz der Werbung auf Sportereignissen zu einer Normalisierung von Wetten für junge Leute führen kann.
Die Originalmeldung des Bremer Senats zum nachlesen finden sie hier.