Staatliche Regulierung ist erforderlich – Glücksspielregulierung steht unter Beobachtung / Auch in Zukunft ist mit Klagen zu rechnen
(Daniela Trochowski) In Deutschland besteht ein weitreichendes Staatsmonopol für die Veranstaltung von Glücksspielen, das in dem von allen Ländern geschlossenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verankert ist (§ 10 Abs. 2 und 6 GlüStV). Die staatliche Regulierung ist erforderlich, weil von Glücksspielen eine besondere Suchtgefahr und die damit verbundenen sozialschädlichen Folgen ausgehen können und wegen der besonderen Anfälligkeit…