Geldwäschegesetz beschlossen
Mitte Mai hat der Finanzausschuss des Bundestages weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Geldwäsche beschlossen. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Drucksachen 18/11555, 18/11928) zu.