Härtefallregelung und Störerauswahl – Rechtsprobleme bei Härtefallregelung und Störerauswahl in der kommunalen Praxis*
(Christian Benzrath) Mit Ablauf der Übergangsfristen aus dem Glückspielstaatsvertrag und seiner Ausführungsgesetze in den Bundesländern Mitte des Jahres bzw. Ende November in NRW stehen in den Kommunen harte Entscheidungen an, die nunmehr alle Betreiber von Spielhallen betreffen werden. Wenngleich schon der Begriff der Übergangsfristen rechtlich wohl unzutreffend ist (vgl. Prof. Jahndorf, „Das Abstandsgebot im Spielhallenrecht“…