Antwort auf kleine Anfrage: Entwicklung und Verwendung von Wettmitteln im Lande Bremen
Die kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten bezieht sich auf das Bremische Glücksspielgesetz, welches vorsieht, dass auf Glücksspiele mit festen Gewinnquoten 15 Prozent und auf solche mit variablen Quoten 21 Prozent des Spieleinsatzes abzuführen sind. Diese werden dann den beiden Stadtgemeinden (Bremen und Bremerhaven) sowie verschiedenen Organisationen zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt.Die sieben Fragen hierzu beantwortet…