BVerwG 8 C 14.16: Urteil vom 26. Oktober 2017bestätigt Internetverbot für drei Glücksspielarten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ende Oktober entschieden, dass das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist. Die auf Malta und in Gibraltar niedergelassenen Klägerinnen wandten sich gegen glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen. Sie boten…