Entwurf eines Landesgesetzes zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 30. November 2017, Niedersachsen sowie die Beschlussempfehlung des niedersächsischen Innenausschusses, den Gesetzentwurf anzunehmen
Damit der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag rechtskräftig werden kann, ist die Zustimmung des niedersächsischen Landtags per Gesetz erforderlich. Diese soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf herbeigeführt werden. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf mit Schreiben vom 30. November 2017 zur Beschlussfassung an den Landtag übermittelt. Gleichzeitig wird beantragt, den Gesetzesentwurf gemäß der Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtags an den Ausschuss…