Wenn das Bundesverfassungsgericht angerufen wird, ist seine Entscheidung abzuwarten
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg und das OVG Münster hatten zu entscheiden, ob Klageverfahren in spielhallenrechtlichen Angelegenheiten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die dort anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das Spielhallenrecht der Länder auszusetzen sind. Beide Oberverwaltungsgerichte haben diese Frage bejaht.