Sachsen: Beschlussempfehlung des Landtags vom 05. November 2018, die Sammelpetition “Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag” (06/01851/13) abzulehnen.
Begehrt wurde eine Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (SächsGlüStVAG). Vorwiegend Beschäftigte von Spielhallenunternehmen befürchten bei keiner Änderung die Schließung von Spielhallen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen. Seit dem 01. Juli 2018 benötigen alle Spielhallen in Sachsen neben einer gewerberechtlichen auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Bei deren Erteilung wird bekanntermaßen das Abstandsgebot und…