Hessischer Verwaltungsgerichtshof: 8 B 432/18 – Beschluss vom 27. September 2018: Echte Konkurrenz bei Spielhallen
Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass es für das Auswahlverfahren zwischen aufgrund des Mindestabstandsgebots konkurrierenden Spielhallen unterschiedlicher Betreiber (sog. echte Konkurrenz) in Hessen derzeit keine rechtliche Grundlage gibt. Die hierzu erlassenen Verbindlichen Ausführungsbestimmungen zu § 2 Abs. 2 HSpielhG vom 17. August 2016 geben demnach nicht sachgerechte Kriterien für die behördlicherseits zu…