Die verfassungsgeforderte Reform des Glücksspielwesens
Zu den Entscheidungen des VGH Kassel und des BayVerfGH (Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Universität Augsburg) Das Glücksspielkollegium verletzt das Grundgesetz. „Die im Glücksspielstaatsvertrag erfolgte Zuweisung von Entscheidungsbefugnissen“ an das Kollegium ist – in den Worten des VGH Kassel – „mit dem Bundesstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar“.1 Drei Wochen zuvor hatte der BayVerfGH…