Beschlussempfehlung und Bericht: Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften
Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung glücksspiel-rechtlicher Vorschriften in der vom Innenausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen. Mit dem Gesetz sollen Klarstellungen bezüglich der sogenannten Altspielhallen getroffen werden. Diese benötigen gemäß den Über-gangsregelungen des GlüStV ab 01.07.2017 eine neue glücksspielrechtliche Erlaubnis oder müssen geschlossen werden. Der Gesetzentwurf stellt deklaratorisch diese Erlaubnispflicht fest…