Rheinland Pfalz legt ein Landesgesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes vor
Damit der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag echtskräftig werden kann, ist die Zustimmung des rheinland-pfälzischen Landtags per Gesetz erforderlich. Diese soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf herbeigeführt werden. Gleichzeitig werden die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen in Bezug auf Sportwetten an die Neuregelungen im Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag angepasst. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf mit Schreiben vom 14. November 2017 zur Beschlussfassung an den…