OVG Lüneburg zum NiedersächsischenGlüSpG
Regelungen sind verfassungs- und europarechtskonform (Georg Lütter) Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat den Antrag einer Spielhallenbetreiberin aus Niedersachsen auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Versagung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis mit Beschluss vom 04.09.2017 (AZ: 11 ME 206/17) abgelehnt. Die Antragstellerin betreibt zwei im Verbund stehende Spielhallen. Sie beantragte für beide Spielhallen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis, wobei sie selbst…